Wettspielbetrieb in Hessen wieder erlaubt!
Gute Nachrichten für den Tennissport in Hessen: Der Tennis Wettkampf ist in Hessen ab dem 11. Juni wieder erlaubt. Grünes Licht also für die Medenrunde 2020 und bisher geplanten Turniere.
Der Hessische Tennisverband informiert:
Liebe Vereinsvorstände,
liebe Mannschaftsführer/-innen,
nach Rücksprache mit dem Hessischen Innenministerium haben wir die zuletzt am 10. Juni veröffentlichten Durchführungsbestimmungen zum Wettkampfbetrieb aktualisiert und darüber hinaus weitere Aushänge für die Vereine erstellt. Diese stehen den Vereinen ab sofort als Download zur Verfügung (siehe unten).
Die Aktualisierungen beziehen sich insbesondere auf die Themenbereiche Bewirtung, Zuschauer und Regenunterbrechungen.
Downloads:
- Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des HTV
- Aushang: Durchfürhungsbestimmungen (A3-Plakat)
- Aushang: Corona Regeln (Kurzform)
- Aushang: Umkleideräume (zum Selbsteintragen)
- 13. Verordnung des Landes Hessen (Lesefassung)
- vorübergehende Änderung der WO
Diese Regelungen gelten für die Dauer der aktuell gültigen Verordnung bis zum 16.08.2020. Aktualisierungen während des Saisonverlaufs werden den beteiligten Vereinen unverzüglich mitgeteilt und sind sodann entsprechend umzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich darüber hinaus hier regelmäßig über mögliche Entwicklungen.
Wir wünschen allen ein schönes Wochenende und einen erfolgreichen Start in den Wettkampfsommer!
Mit sportlichen Grüßen
Hessischer Tennis-Verband e.V.
Jan Duut | Mannschaftswettbewerbe, EDV und Öffentlichkeitsarbeit
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspiel- und Turnierbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.
Auch Dusch- und Waschräume können unter Beachtung der Empfehlungen des Robert KochInstituts für Hygiene genutzt werden. Sammelumkleiden dürfen von höchstens einer Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche genutzt werden, soweit keine feste Trennvorrichtungen angebracht sind.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.
Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.
Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start der Medenrunde in Hessen nichts mehr im Weg.
Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des HTV
13. Verordnung des Landes Hessen (Lesefassung)
vorübergehende Änderung der WO
In diesem Zuge appellieren wir an alle Spielerinnen und Spieler, die Vereine und Turnierveranstalter bei der Umsetzung dieser Bestimmungen zu unterstützen.
Wir wünschen Euch eine tolle und erfolgreiche Saison 2020 in Eurem TCW!